Impressum
Frau Heide-Maria Sinner
Pension Zur goldenen Sonne
Unterer Sand 18, 94032 Passau
Tel.: 0851-2730, Fax 0851-32368
info@pension-goldene-sonne.de
Steuernr.: 153/274/70237
Ust-IdNr. DE233441152
Haftungshinweis:
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AGB
Anmeldung
Unsere Gäste können ihre Übernachtung telefonisch buchen, die Buchung wird aber erst nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend!
Für längere Aufenthalte und Gruppen ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die schriftliche Anmeldung folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Zahl der Gäste unter Angabe des Namens, Frühstückswunsch. Die Anmeldung wird mit unserer schriftlichen Zusage (auch per eMail bei Online-Buchung) für beide Seiten verbindlich. Eine Anzahlung kann verlangt werden.
Haustiere
Haustiere nach Anfrage erlaubt.
Nicht in jedem Zimmer möglich, bitte bei Anmeldung Bescheid geben.
Zusatzkosten pro Haustier 10€.
Anreise / Check-in
Angemeldete Gäste können ab 15:00 Uhr bis spätestens 18:00 Uhr anreisen.
Sollte es einmal nicht möglich sein den Zeitrahmen einzuhalten, können auch nach Absprache individuelle Ankunftszeiten mit der Pensionsleitung vereinbart werden. Ansonsten ist die Pension berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Fahrradkeller ist ebenfalls bis 18:00 Uhr geöffnet.
Abreise
Am Abreisetag werden die Zimmer bis 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Auch hier gilt es bei Nichteinhalten können, dies vorher mit der Pensionsleitung abzusprechen, da nach 10:00 Uhr wieder ein voller Tagespreis pro Bett berechnet wird.
Bezahlung
Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Gast bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Abreise des Gastes/der Gästegruppe zur Zahlung fällig.
Die Pension ist jedoch ohne Angabe von Gründen berechtigt das voraussichtliche Entgelt in voller Höhe als Vorkasse am Tag der Anreise oder eine Anzahlung hierauf vom Gast/von der Gästegruppe zu verlangen.
Stornierung
Zeitraum der Stornierungsbedingung:
10 Tage vor der Anreise
Innerhalb des gebührenpflichtigen Stornierungszeitraums:
90% der Aufenthaltskosten
Außerhalb des Stornierungszeitraums:
KEINE Zusatzkosten
Haftung
Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäude und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen.
Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Pensionsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Pension befinden, wird nicht gehaftet.
Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der Pension entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.
Widerruf von Reservierungen
Hat die Pension begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand oder schwerwiegende Krankheit) kann die Pension jede Reservierung absagen,ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
Kündigung durch die Pension
Die Pension ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast/die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast/die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens der Pension schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes/der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Pensionseigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch die Pension. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume der Pension zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung verpflichtet. Stand 2019 - Pension Goldene Sonne